Crash-Ersatz – Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Einleitung
Dieses Crash-Ersatzprogramm (der„Dienst“) wird von Unit 1 , Inc., ihren Tochtergesellschaften, Rechtsnachfolgern, Direktoren, Gesellschaftern, Beauftragten, Rechtsanwälten, Mitarbeitern und/oder autorisierten Partnern (zusammenfassend UNIT 1) betrieben. Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB“) sorgfältig durch. Durch den Zugriff auf diesen Dienst und dessen Nutzung erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden.
Wenn Sie diese Bedingungen nicht akzeptieren, unterlassen Sie bitte den Zugriff auf diesen Dienst und/oder dessen Nutzung.
Wir können diese Bedingungen jederzeit aktualisieren. Bitte überprüfen Sie die Bedingungen regelmäßig, um sicherzustellen, dass Sie über alle Änderungen informiert sind. Wenn Sie nach einer Änderung der Bedingungen weiterhin auf diesen Dienst zugreifen und/oder ihn nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden, an die aktualisierten und/oder geänderten Bedingungen rechtlich gebunden zu sein.
2. Bereiche
2.1. Standard-Abdeckung
Kosten: kostenlos, im Lieferumfang jedes Helms enthalten, der direkt bei UNIT 1 einem autorisierten Händler gekauft wird
Dauer: 12 Monate
Rabatt bei Unfallersatz: 30 % Ermäßigung
2.2. Pemium-Abdeckung
Kosten: einmalige Gebühr, abhängig vom Helmmodell,
Laufzeit: 36 Monate*
Rabatt bei Unfallersatz: 70 % Ermäßigung
2.3. Unbegrenzte Deckung
Kosten: einmalige Gebühr, abhängig vom Helmmodell
Laufzeit: 36 Monate*
Ersatzhelm: 100 % Rabatt (kostenlos)
3. Teilnahmeberechtigung
Die Standard-Abdeckung ist automatisch in jedem Helm enthalten, der direkt von UNIT 1 oder einem autorisierten Händler gekauft wird. Die Premium- und Unlimited-Abdeckungen sind optionale Upgrades, die nur für Kunden gelten, die direkt bei UNIT 1 kaufen. Diese Upgrades können zum Zeitpunkt des Kaufs und bis zu 10 Tage nach dem Kauf ausgewählt werden.
4. Geltungsbereich
Das Crash-Ersatzprogramm gilt ausschließlich für folgende Modelle: FARO Urban Smart Helm, AURA Smart Helm, NEON Urban Smart Helm und SPARKY Smart Helm. Zubehör wie Fernbedienungen, Visiere oder Smart Lights sind nicht enthalten.
SPARKY ist kein vernetzter Helm und verfügt weder über Bluetooth-Konnektivität noch über eine Unfallwarnfunktion. Für die Inanspruchnahme des Unfallersatzprogramms ist keine Aktivierung der Unfallerkennung erforderlich.
5. Bedingungen für die Gültigkeit
Damit ein Unfall im Rahmen des Unfallersatzprogramms anerkannt wird, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Der Kunde muss über einen gültigen, aktiven Tarif (Standard, Premium oder Unlimited) verfügen.
- Der Kunde muss das defekte Gerät gemäß den von UNIT 1 festgelegten Richtlinien dokumentieren
- Der Kunde muss eine Bestellnummer oder eine Quittung für den beschädigten Helm vorlegen. Die Artikelnummer in der Bestellung muss mit dem beschädigten Artikel übereinstimmen, für den der Anspruch geltend gemacht wird.
-
Bei den Modellen FARO, AURA und NEON muss der Sturz in der Sturzmeldefunktion des Helms und in der App des Kunden registriert werden. Für SPARKY gilt diese Bedingung nicht. Der Kunde muss den Sturz lediglich gemäß den nachstehenden Anweisungen dokumentieren.
6. Abwicklung
Um einen Ersatz zu beantragen, muss der Kunde:
- Legen Sie den Originalbeleg oder die Bestellnummer bei UNIT 1 vor
- Dokumentieren Sie den beschädigten Helm ausführlich gemäß den nachstehenden Richtlinien zur Überprüfung
- Senden Sie den Helm auf Anfrage auf Kosten des Absenders UNIT 1 Überprüfung an UNIT 1 zurück.
7. Leitlinien für die Dokumentation
Um das beschädigte Gerät für einen gültigen Anspruch im Rahmen dieses Programms zu dokumentieren, muss der Kunde UNIT 1 folgendes zur Verfügung stellen:
- 1 (ein) hochauflösendes Video, das den beschädigten Helm im Detail zeigt, einschließlich der lesbaren Beschriftung im Inneren.
- 6 (sechs) hochauflösende Fotos, die den beschädigten Helm von oben, links, rechts, unten, vorne und hinten zeigen.
- 1 (ein) hochauflösendes Foto, auf dem die Beschriftung im Inneren des Helms zu sehen ist
8. Nicht erstattungsfähig
Das Helm-Ersatz-Programm ist nicht erstattungsfähig, es sei denn, UNIT 1 kann innerhalb von 40 Tagen nach einer gültigen Reklamation durch den Kunden keinen Ersatzhelm liefern.
9. Verfügbarkeit
UNIT 1 die Verfügbarkeit der ursprünglichen Helmfarbe oder des ursprünglichen Helmdesigns UNIT 1 garantieren. Die Auswahl an Ersatzmodellen hängt von der aktuellen Lagerverfügbarkeit zum Zeitpunkt der Reklamation ab. In jedem Fall UNIT 1 im Ermessen UNIT 1 , dem Kunden einen Helm zur Verfügung zu stellen, der dem beschädigten Modell entspricht oder diesem überlegen ist.
10. Haftung
Mit der Nutzung dieses Dienstes erkennen Sie an, dass Helme eine begrenzte Lebensdauer haben und nach 36 Monaten ausgetauscht werden müssen, auch wenn der Helm keine sichtbaren Beschädigungen aufweist und nicht in einen Unfall verwickelt war. Sie erkennen ferner an, dass ein Helm, dessen Lebensdauer von 36 Monaten überschritten ist, nicht mehr verwendbar ist und Sie möglicherweise nicht mehr wie vorgesehen vor Stößen schützt.
Mit der Inanspruchnahme dieses Dienstes erkennen Sie auch an, dass ein Helm bei einem Sturz beschädigt werden kann, da dies die beabsichtigte Funktion des Helms ist, und dass dies keinen Grund für einen Garantieanspruch darstellt.
Durch die Nutzung dieses Dienstes verzichten Sie sowie Ihre Erben, Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und/oder Rechtsnachfolger auf jegliche Ansprüche oder Klagegründe jeglicher Art, die sich aus Ihrer Teilnahme am Dienst und/oder der Nutzung der Produkte UNIT 1ergeben; und Sie entbinden UNIT 1 für immer UNIT 1 jeglicher UNIT 1 körperliche oder psychische Schäden, die Sie als direkte Folge Ihrer Teilnahme am Dienst und/oder der Nutzung der Produkte UNIT 1erleiden könnten. Sie erklären sich ferner damit einverstanden, UNIT 1 jeglichen Ansprüchen, Klagen oder Verfahren jeglicher Art freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die von Ihnen oder einer anderen Person in Ihrem Namen wegen Haftung, Schadensersatz oder aus anderen Gründen geltend gemacht werden, einschließlich Anwaltskosten und aller damit verbundenen Kosten.
*3 Jahre / 36 Monate ist der allgemein anerkannte Industriestandard für die Lebensdauer eines Fahrradhelms. Selbst wenn es in diesem Zeitraum zu keinen Stürzen kommt oder der Helm keine sichtbaren Schäden aufweist, kann die Aufprallabsorptionsfähigkeit des Helms nachlassen, weshalb Fahrradhelme nach 36 Monaten entsorgt und ersetzt werden müssen.